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   FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22 E   

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FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22 E (https://dejure.org/2023,13445)
FG Münster, Entscheidung vom 11.05.2023 - 8 K 520/22 E (https://dejure.org/2023,13445)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 8 K 520/22 E (https://dejure.org/2023,13445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssig oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16 m.w.N.).

    Das Erfordernis an einen substantiierten Tatsachenvortrag darf allerdings nicht dazu führen, die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzbehörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umzukehren (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16 m.w.N.), sodass an den Grad der Substantiierung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BFH, Beschl. v. 26.02.2021, X B 108/20, BFH/NV 2021, 929).

    Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das Finanzgericht die Frage, ob "Zweifel" daran bestehen, dass ihm die Einspruchsentscheidung innerhalb der Drei-Tages-Frist zugegangen ist, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beantworten, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16).

    Denn das Schreiben vom 16.03.2023 ist unter Einschaltung von zwei Postdienstleistern bekannt gegeben worden, sodass die Zugangsvermutung deshalb widerlegt sein kann (vgl. BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16; Beschl. v. 07.05.2019, III B 59/18, BFH/NV 2019, 897).

  • BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist ist ein abweichender Eingangsvermerk - als solcher ist der Eingangsstempel zu werten - hingegen alleine nicht ausreichend, auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre (BFH, Beschl. v. 27.02.1998, IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064; Beschl. v. 30.11.2006, XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; Beschl. v. 25.02.2010, IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).

    Eine als mögliche anwaltliche Versicherung zu wertende Erklärung des Prozessbevollmächtigten genügt zur Glaubhaftmachung des Zugangszeitpunktes ebenso nicht, wenn objektive Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten (BFH, Beschl. v. 25.02.2010, IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).

    Als objektives Beweismittel kommt nach der Rechtsprechung des BFH der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel in Betracht (BFH, Beschl. v. 25.02.2010, IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; Beschl. v. 01.12.2010, VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410).

  • BFH, 26.02.2021 - X B 108/20

    Postaufgabe und Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Denn nicht er, der Kläger, sondern der Beklagte sei für die Aufgabe zur Post beweispflichtig (unter Verweis auf Bundesfinanzhof (BFH), Beschl. v. 26.02.2021, X B 108/20, BFH/NV 2021, 929).

    Lässt sich das Datum der Aufgabe zur Post nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststellen, ist die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar (BFH, Beschl. v. 26.02.2021, X B 108/20, BFH/NV, 2021, 193 m.w.N.).

    Das Erfordernis an einen substantiierten Tatsachenvortrag darf allerdings nicht dazu führen, die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzbehörde trifft, zu Lasten des Steuerpflichtigen umzukehren (BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16 m.w.N.), sodass an den Grad der Substantiierung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BFH, Beschl. v. 26.02.2021, X B 108/20, BFH/NV 2021, 929).

  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Allerdings hätte es nahegelegen, den - nach dem Vorbringen des Klägers - vorliegenden atypisch langen Postlauf umgehend beim Beklagten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen und - im Falle einer telefonischen Anzeige - einen Gesprächsvermerk zu fertigen (BFH, Beschl. v. 16.05.2007, V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454).

    Denn weder ein allgemeiner Einwand auf Unregelmäßigkeiten innerhalb der Finanzbehörde (BFH, Beschl. v. 16.05.2007, V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454) noch auf Unregelmäßigkeiten bei der Austragung der Post durch den Postdienstleister reichen zur Erschütterung aus (Niedersächsisches FG, Urt. v. 06.08.1996, VII B 96/96, EFG 1997, 3; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.07.2014, 10 K 10238/13, EFG 2014, 1893).

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Der Senat folgt auch nicht der Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Drei-Tages-Fiktion - wohl generell - nicht anwendbar sein soll, wenn nach dem Absendetag innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig zwei zustellfreie Tage liegen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet (FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.08.2022, 7 K 7045/20, EFG 2023, 81 - anhängiges Revisionsverfahren: BFH VI R 18/22).

    Der Senat weicht hinsichtlich der hier entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg ab (Urt. v. 24.08.2022, 7 K 7045/20, EFG 2023, 81 - anhängiges Revisionsverfahren: BFH VI R 18/22), wonach die Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO unabhängig davon entfällt, ob der Empfänger berechtigte Zweifel gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt erhoben hat, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet.

  • BFH - VI R 18/22 (anhängig)

    Zugangsvermutung, Drei-Tage-Fiktion, Zweifel

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Der Senat folgt auch nicht der Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, wonach die Drei-Tages-Fiktion - wohl generell - nicht anwendbar sein soll, wenn nach dem Absendetag innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig zwei zustellfreie Tage liegen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet (FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.08.2022, 7 K 7045/20, EFG 2023, 81 - anhängiges Revisionsverfahren: BFH VI R 18/22).

    Der Senat weicht hinsichtlich der hier entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg ab (Urt. v. 24.08.2022, 7 K 7045/20, EFG 2023, 81 - anhängiges Revisionsverfahren: BFH VI R 18/22), wonach die Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO unabhängig davon entfällt, ob der Empfänger berechtigte Zweifel gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt erhoben hat, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. regelmäßig an einem Werktag keine Postzustellung stattfindet.

  • BFH, 07.05.2019 - III B 59/18

    Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Denn das Schreiben vom 16.03.2023 ist unter Einschaltung von zwei Postdienstleistern bekannt gegeben worden, sodass die Zugangsvermutung deshalb widerlegt sein kann (vgl. BFH, Urt. v. 14.06.2018, III R 27/17, BFHE 262, 193, BStBl. II 2019, 16; Beschl. v. 07.05.2019, III B 59/18, BFH/NV 2019, 897).
  • BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

    Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Sofern - wie hier - der Absendevermerk von einem Bearbeiter stammt, der lediglich glaubt, den Tag der Aufgabe zur Post voraussagen zu können, ist darüber zu entscheiden, ob angesichts des im Finanzamt geregelten Postabsendeverfahrens eine solche Voraussage mit hinreichender Gewissheit getroffen werden kann; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Behörde (u.a. BFH, Urt. v. 19.12.1984, I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl. II 1985, 485; Vorlagebeschluss vom 17.09.2002, IX R 68/98, BFHE 199, 493, BStBl. II 2003, 2).
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist ist ein abweichender Eingangsvermerk - als solcher ist der Eingangsstempel zu werten - hingegen alleine nicht ausreichend, auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre (BFH, Beschl. v. 27.02.1998, IX B 29/96, BFH/NV 1998, 1064; Beschl. v. 30.11.2006, XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; Beschl. v. 25.02.2010, IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Münster, 11.05.2023 - 8 K 520/22
    Auch kann bei Fertigung eines Absendevermerks in einer Dienststelle des Beklagten und der erst anschließenden Weiterleitung an die Poststelle nicht ausgeschlossen werden, dass ein zur Versendung bestimmtes Schriftstück die Poststelle gar nicht erreicht hat (BFH, Urt. v. 28.09.2000, III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 01.12.2010 - VIII B 123/10

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • BFH, 23.02.2018 - X B 61/17

    Anwendung der Zugangsvermutung bei Einschaltung privater Postdienstleister

  • BFH, 27.02.1998 - IX B 29/96

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

  • BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09

    Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines

  • BFH, 19.12.1984 - I R 7/82

    Postzustellung - Steuerbescheid

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13

    Altersvorsorgezulage

  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 157/95
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